Woodpecker Lodge Kurzfristige Ferienwohnung in Noordhoek, Kapstadt, Südafrika

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Eigentümer bietet hiermit an, die Räumlichkeiten dem Mieter als Unterkunft zu vermieten, der das Angebot gemäß den nachstehenden Bedingungen durch seine Zahlung annimmt.

Der Eigentümer, hier vertreten durch Monkey Valley Resort, der garantiert, dass er im Sinne einer Mandatsvereinbarung ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, diese Vereinbarung für und im Namen des Eigentümers und/oder des Wohneigentüm Managers abzuschließen.

DAS VERZEICHNIS

Der Manager / Agent

Vollständiger Name: Monkey Valley Resort
Physikalische Adresse:
30 Mountain Road
Noordhoek
Kapstadt
Südafrika

Telefon: +27 21 789 8000
E-Mail: reservations@woodpecker-lodge.com

Der Eigentümer

Angaben zum Eigentümer auf Anfrage erhältlich.

Der Mieter

Angaben des Mieters gemäß Reservierungsbestätigung.

Die Räumlichkeiten und Bewohner

Die Adresse der Räumlichkeiten, das Datum der Belegung (Ankunftsdatum), das Beendigungsdatum (Datum der Abreise), die Anzahl der Personen, der Mietpreis und der Zahlungsbetrag sind in der Reservierungsbestätigung angegeben.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Auslegung

In dieser Vereinbarung, sofern nicht mit dem Kontext unvereinbar oder anders angegeben,

  • „Manager“ bezeichnet das Monkey Valley Resort, dessen vollständige Details oben aufgeführt sind;
  • „Vereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung, die den Reservierungsvertrag und die Reservierungsbestätigung umfasst;
  • „Zahlung“ bezeichnet die in der Reservierungsbestätigung vorgesehene Zahlung;
  • „Höhere Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle einer Partei entzieht und das zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vernünftigerweise von ihr nicht vorhergesehen werden konnte, und umfasst unter anderem Feuer, Überschwemmung, schlechtes Wetter, höhere Gewalt, die die Verabschiedung von Gesetzen oder die Handlung einer anderen rechtmäßig gegründeten Behörde, jede Ursache oder ein Ereignis, das sich aus einem Krieg ergibt oder diesem zuzuschreiben ist;
  • „Inventar“ bezeichnet das umfassende Inventar aller Inhalte der Räumlichkeiten, die dem Mieter am Bezugsdatum zur Verfügung gestellt wurden;
  • „Nominiertes Konto“ bezeichnet das nominierte Konto, auf das in der E-Mail mit der Reservierungsbestätigung Bezug genommen wird;
  • „Eigentümer“ bezeichnet den Eigentümer der Räumlichkeiten, dessen vollständige Angaben auf Anfrage erhältlich sind;
  • „Insassen“ bezeichnet die Anzahl der Insassen (einschließlich des Mieters);
  • „Belegungsdatum“ bezeichnet das in der Reservierungsbestätigung angegebene Datum;
  • „Endgültiges Zahlungsdatum“ bezeichnet das Reservierungsdatum;
  • „Belegungszeitraum“ bezeichnet den Zeitraum, der am Besetzungstag beginnt und am Beendigungstag endet;
  • „Parteien“ bezeichnet den Manager und den Mieter;
  • „Gebäude“ bezeichnet das zu vermietende Objekt, wie in der Reservierungsbestätigung angegeben;
  • „Miete“ bezeichnet die in der Reservierungsbestätigung angegebene Gesamtmiete;
  • „Zeitplan“ bezeichnet den Anhang, der Teil dieser Vereinbarung ist;
  • „Unterschriftsdatum“ bezeichnet das Datum des Eingangs der „Zahlung“ und das Inkrafttreten dieser Vereinbarung;
  • „Mieter“ bezeichnet den Mieter, dessen vollständige Angaben in der Reservierungsbestätigung aufgeführt sind;
  • „Kündigungsdatum“ bezeichnet das in der Reservierungsbestätigung angegebene Datum;
  • „Veranstaltung“ bezeichnet eine öffentliche oder private Zusammenkunft für mehr Personen als die Bewohner der Immobilie.

Jede Bezugnahme auf den Singular schließt den Plural ein und umgekehrt.

Jede Bezugnahme auf natürliche Personen umfasst juristische Personen und umgekehrt.

Jeder Verweis auf das Geschlecht schließt die anderen Geschlechter ein.

Wird in dieser Vereinbarung auf eine Anzahl von Tagen Bezug genommen, so gelten ausschließlich der erste und der letzte Tag, es sei denn, der letzte Tag fällt auf einen Tag, der kein Werktag ist, in in diesem Fall ist der Tag der nächstfolgende Werktag.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Südafrika und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt und ausgelegt.

2. Einführung

2.1 Der Eigentümer ist der Eigentümer der Räumlichkeiten.

  • Der Eigentümer hat dem Manager ein Mandat erteilt, Mieter für die Räumlichkeiten zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu vermitteln;
  • Der Mieter möchte die Räumlichkeiten während der Belegungszeit bewohnen;
  • Diese Vereinbarung enthält die zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen.

2.2 Lokalreservierung

Die Parteien vereinbaren, dass der Mieter als Gegenleistung für die Reservierung der Räumlichkeiten und zur Sicherung dieser Reservierung ein Online-Buchungsformular auf der Website www.woodpecker-lodge.com ausfüllen und übermitteln und den in der Reservierungsbestätigung. Die Reservierung gilt erst dann als bestätigt, wenn der Manager bestätigt, dass die Zahlung eingegangen ist und er den Mieter gerne akzeptiert.

2.3 Stornierung

Die Parteien vereinbaren, dass, falls der Eigentümer oder der Manager im Namen des Eigentümers diese Vereinbarung als Folge einer Verletzung der Vereinbarung durch den Mieter oder der Mieter diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund nach der Zahlung von vom Mieter gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Betrag, dann unterliegt die Zahlung den Bedingungen und Konditionen unten angegeben:

2.3.1 Wenn der Mieter eine Stornierung wünscht, fallen folgende Stornogebühren an:

  • Für Buchungen, die mehr als 14 Tage vor dem Ankunftsdatum storniert werden, wird keine Stornogebühr erhoben;
  • Für Buchungen, die zwischen 13 und 6 Tagen vor dem Ankunftstag storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50% des Mietpreises erhoben;
  • Für Buchungen, die weniger als 6 Tage vor dem Ankunftsdatum storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100% des Mietpreises berechnet.

Rückerstattungen und der Verzicht auf Stornierungsbedingungen liegen im Ermessen des Managements und der Möglichkeit, rechtzeitig Ersatzmieter zu finden. Wir empfehlen allen Kunden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

2.3.2 Sollten die Räumlichkeiten infolge höherer Gewalt nicht bewohnbar sein, ist der Verwalter berechtigt, den Reservierungsvertrag aufzulösen; und der Manager erstattet dem Mieter einen anteiligen Teil der Miete für den Zeitraum, in dem die Räumlichkeiten unbewohnbar gemacht wurden.

2.3.3 Wenn der Manager vor oder während der Belegungsperiode diesen Vertrag oder der Mieter den Reservierungsvertrag aufgrund eines Verstoßes gegen eine der Bedingungen der Vereinbarungen durch den Eigentümer storniert, erstattet der Manager einen anteiligen Betrag Teil der Miete für den Zeitraum, in dem der Mieter die Räumlichkeiten nicht bewohnt hat;

2.3.4 Sollten die Räumlichkeiten, aus welchem ​​Grund auch immer, nicht für die Nutzung durch den Mieter geeignet sein, was zur Kündigung dieses Vertrages führt, erklärt sich der Mieter hiermit einverstanden, den Manager zu ermächtigen, eine solche alternative Unterkunft zu arrangieren (zu denselben oder ähnlichen Bedingungen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind) für die Dauer oder den Rest des Beschäftigungszeitraums.

2.3.5 Die Parteien vereinbaren ferner, dass der Manager in keiner Weise für Unannehmlichkeiten und/oder Verluste haftbar ist, die dem Mieter durch einen solchen Umzug entstehen;

2.3.6 Der Manager wird sich nach besten Kräften bemühen, alternative Unterkünfte zu organisieren, die den Räumlichkeiten im Wesentlichen ähnlich sind;

2.3.7 Die Kosten eines solchen Umzugs und einer anderen Unterkunft aufgrund höherer Gewalt werden aus der bezahlten Miete beglichen und sollten diese Mittel nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, geht der Rest zu Lasten des Mieters.

2.3.8 Die Kosten eines solchen Umzugs und einer alternativen Unterkunft, die dadurch entstehen, dass der Eigentümer gegen diese Vereinbarung verstößt, werden aus den gezahlten Mietmitteln beglichen und sind auf diese begrenzt.

2.4 Beschwerden

Wenn der Mieter feststellt, dass Geräte oder Utensilien nicht richtig funktionieren oder sonstige Beschwerden auftreten, melden Sie dies bitte umgehend der Direktion des Monkey Valley Resort (über die Rezeption) zur sofortigen Behebung.

3. Verletzung

Wenn eine Partei gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung („die säumige Partei“) verstößt, ist die verbleibende Partei („die geschädigte Partei“) berechtigt, die säumige Partei 24 (vierundzwanzig) Stunden im Voraus zu benachrichtigen einen solchen Verstoß zu beheben, und wenn die säumige Partei dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist die geschädigte Partei unbeschadet anderer gesetzlicher Rechte, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag kündigen; oder sofortige Erfüllung und/oder Zahlung aller Verpflichtungen der säumigen Partei aus diesem Vertrag verlangen.

Wenn die geschädigte Partei die säumige Partei aufgrund eines Verstoßes der säumigen Partei gegen diesen Vertrag verklagt, hat die geschädigte Partei unbeschadet der Rechte des Eigentümers Anspruch auf Erstattung aller Kosten von der säumigen Partei die ihm entstanden sind, einschließlich Prozesskosten (in der Größenordnung zwischen Anwalt und eigenem Mandant), Ermittlungsgebühren und Inkassoprovisionen, die der Geschädigte an seine Anwälte zu zahlen hat.

4. Allgemeines

Änderungen, Aufhebungen, Änderungen oder Ergänzungen hiervon sind nur dann gültig oder wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von allen Parteien dieser Vereinbarung oder ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet wurden.

Diese Vereinbarung hebt die Bedingungen aller vorherigen Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien auf und ersetzt sie.

Dieses Dokument enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diese Geschenke und keine Partei ist an Verpflichtungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Versprechen oder dergleichen gebunden, die hier nicht aufgeführt sind.

Keine Nachsicht, Nachsicht oder Fristverlängerung, die eine Partei gewähren oder zeigen darf, darf diese Partei in keiner Weise beeinträchtigen oder sie daran hindern, ihre Rechte in der Zukunft auszuüben.

ANHANG 1 – Nutzungsbedingungen

1. Reservierungsbedingungen

1.1 Die Reservierung der Räumlichkeiten wird erst bestätigt, wenn die Zahlung eingegangen ist (durch Online-Kreditkartenzahlung oder wie vom Manager anderweitig vereinbart) und nachdem die Buchung überprüft und als bestätigt von Woodpecker Lodge bestätigt wurde.

1.2 Sollte die volle Miete bis zum letzten Zahlungstermin nicht bezahlt sein und Zahlt der Mieter nicht innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Verwalters, dass dieser Betrag fällig und zahlbar ist, ist der Verwalter berechtigt, diesen Vertrag im Namen des Eigentümers zu kündigen.

1.3 Die Check-in-Zeit für die Räumlichkeiten muss am Tag der Belegung um oder nach 15:00 Uhr und die Check-out-Zeit am Kündigungsdatum um oder vor 11:00 Uhr sein. Für Check-ins außerhalb der Geschäftszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr gemäß der Reservierungsbestätigung an.

2. Rückerstattbare Bruch- und Sicherheitszahlung

2.1 Der Mieter verpflichtet sich hiermit, bei Ankunft in den Räumlichkeiten eine rückzahlbare Bruch- und Sicherheitsleistung zu zahlen. Dementsprechend verpflichtet sich der Mieter und stimmt zu, alle vom Manager erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen, um die Bruch- und Sicherheitszahlung einzufrieren. Nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung dieser Vereinbarung ist der Manager berechtigt, die Kreditkarte des Mieters mit jedem Betrag zu belasten, den der Mieter dem Eigentümer aus welchem ​​Grund auch immer schuldet, und danach alle verbleibenden eingefrorenen Gelder als Sicherheit zurückzuerstatten. Alle Brüche werden zu ihren Wiederbeschaffungskosten zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr zur Aufnahme der Verwaltungskosten berechnet. Der Mieter ermächtigt Woodpecker Lodge hiermit, seine Zahlungsmittel bei Bedarf zu verwenden, um Brüche oder Schäden an den Räumlichkeiten zu decken.

2.2 Der Mieter kann unter keinen Umständen mit den ihm aus dem Vertrag geschuldeten Geldern auf die Bruch- und Sicherheitsleistung aufrechnen.

2.3 Sollte der Mieter den Vertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Belegungstermin, aber vor dem Kündigungsdatum kündigen, wird die Zahlung dem Mieter innerhalb von 21 (einundzwanzig) Tagen nach einer solchen Kündigung freigestellt, abzüglich etwaiger Abzüge gemäß den obigen Klauseln .

3. Pflichten, Rechte und Pflichten des Mieters

3.1 Der Mieter hat –

  • dem Manager zu allen angemessenen Zeiten die Erlaubnis zu geben, die Räumlichkeiten zu betreten, um diese zu besichtigen, um deren Zustand und Reparaturzustand zu sehen;
  • keine Untervermietung des gesamten oder eines Teils der Räumlichkeiten an Dritte außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Managers, die nach alleinigem und freiem Ermessen des Managers verweigert werden kann;
  • keine Änderungen oder Ergänzungen an den Räumlichkeiten vornehmen;
  • nichts unternehmen oder unterlassen, was die Räumlichkeiten beschädigen oder eine Versicherungspolice in Bezug auf die Räumlichkeiten ungültig oder anfechtbar machen könnte;
  • Unterlassen Sie alles, was illegal ist und/oder Lärm oder Belästigungen zu verursachen, die in irgendeiner Weise die ruhige und friedliche Beschäftigung der Nachbarn des Geländes stören würden;
  • in den Räumlichkeiten nicht rauchen (das Rauchen außerhalb der Räumlichkeiten ist erlaubt und in Übereinstimmung mit der City of Cape Town: Community Fire Safety By-law Chapter 6 Section 31. (5) dass eine Person keine brennenden Gegenstände werfen, niederlegen oder fallen lassen darf Streichhölzer, brennende Zigaretten oder andere brennende Materialien oder Materialien, die sich auf einer Straße oder an einem anderen Ort selbst entzünden oder entzünden können. Verwenden Sie immer die verfügbaren winddichten Aschenbecher, um die Entstehung einer Brandgefahr zu vermeiden.);
  • die Räumlichkeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Garten und/oder einen Teil des Grundstücks, auf dem sich die Räumlichkeiten befinden) nur für Wohnzwecke und den Parkplatz nur zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs verwenden;
  • tragen alle ausgehenden Telefongesprächsgebühren in Bezug auf die Räumlichkeiten mit Wirkung ab dem Bezugsdatum. Alle diese Telefongebühren werden durch Abzug des Telefonzählerstandes am Belegungstermin vom Telefonzählerstand am Kündigungsdatum ermittelt. Es wird festgehalten, dass alle Telefongespräche zu den jeweils geltenden Telekom-Tarifen abgerechnet werden;
  • das Innere der Räumlichkeiten in Ordnung und Zustand zu halten und zu erhalten;
  • Schäden, die der Mieter von Besuchern des Mieters an den Räumlichkeiten verursacht, zu ersetzen;
  • den Verwalter innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach dem Bezugsdatum schriftlich über alle Mängel in den Räumlichkeiten zu benachrichtigen, andernfalls gilt der Mieter als bestätigt, dass die Räumlichkeiten in gutem Zustand und in gutem Zustand empfangen wurden. Der Manager verpflichtet sich, solche Mängel (sofern vorhanden) so schnell wie möglich zu beheben;
  • den Verwalter innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach dem Bezugsdatum schriftlich über das Fehlen von Gegenständen im Inventar zu benachrichtigen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Richtigkeit und Richtigkeit des Inventars bestätigt hat;
  • keine seiner Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten und/oder delegieren;
  • dafür sorgen, dass kein Abfall auf oder außerhalb des Betriebsgeländes verbleibt, außer an dem dafür vorgesehenen Ort;
  • keine Tiere oder Haustiere auf dem Gelände halten;
  • keine Duplikate der Schlüssel in Bezug auf die Räumlichkeiten anfertigen und bei Beendigung dieser Vereinbarung unverzüglich alle Schlüssel (einschließlich aller Duplikate) und Fernbedienungen an den Manager. Für verlorene Schlüssel fallen Gebühren zu einem vom Eigentümer festgelegten Satz an.
  • bei Beendigung dieser Vereinbarung die Räumlichkeiten in gutem Zustand und in gutem Zustand (mit Ausnahme von normaler Abnutzung) zurückgeben und an den Eigentümer übergeben; und
  • die Kosten für alle vom Mieter angeforderten und vom Eigentümer und/oder Verwalter erbrachten zusätzlichen Dienstleistungen zu tragen, die nicht in diesem Anhang 1 aufgeführt sind;
  • die Immobilie nicht für andere Zwecke als die Standardmietunterkunft verwenden. Jede alternative Nutzung (zB Veranstaltungsort oder Filmlocation) muss vor der Belegung mit dem Verwalter schriftlich vereinbart und gegen Aufpreis berechnet werden.

3.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Verwalter so schnell wie möglich über eine beabsichtigte Erhöhung der Anzahl der Bewohner, die die Räumlichkeiten zu jedem Zeitpunkt während der Nutzungsdauer belegen sollen, sowie über die Dauer der beabsichtigten Belegung der Räumlichkeiten zu informieren Lokal. Es wird festgehalten, dass solche zusätzlichen Bewohner nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Managers berechtigt sind, die Räumlichkeiten zu belegen, wobei diese Zustimmung vom Manager nach seinem alleinigen und absoluten Ermessen und nach Zahlung der zusätzlichen Gebühr pro Person wie festgelegt verweigert werden kann im Zeitplan aus.

3.3 Wünscht der Mieter die Nutzungsdauer zu verlängern, kann dies bei Verfügbarkeit der Räumlichkeiten mit dem Verwalter gegen eine vereinbarte Zusatzmiete vereinbart werden. Diese zusätzliche Miete muss ebenfalls im Voraus bezahlt werden und die Zahlung darf nicht zur Zahlung einer solchen zusätzlichen Miete verwendet werden.

3.4 Sollte der Mieter ein Ausländer im Sinne des Ausländerkontrollgesetzes 96 von 1991 sein, versichert er, im Besitz einer nach diesem Gesetz ausgestellten gesetzlichen Erlaubnis zu sein, die ihn zur Anmietung der Wohnung berechtigt Lokal. Der Mieter stellt hiermit den Manager und den Eigentümer von jeglichen Strafen und/oder Geldstrafen frei, die sich aus einer solchen Verletzung der in dieser Klausel enthaltenen Garantie des Mieters ergeben.

4. Pflichten, Rechte und Pflichten des Eigentümers

4.1 Der vom Eigentümer ordnungsgemäß ermächtigte Verwalter behält sich das Recht vor, Buchungen/Aufenthalt zu stornieren, sollte sich der Mieter/Bewohner in einer Weise verhalten, die nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen des Verwalters inakzeptabel oder anstößig ist.

4.2 Der Eigentümer verpflichtet sich, auf eigene Kosten und für die Dauer der Nutzungsdauer –

  • sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten (einschließlich aller darin befindlichen Inhalte) ausreichend gegen Beschädigung, Zerstörung und/oder Verlust versichert sind, die dem Eigentümer durch Diebstahl oder Einbruch während der Nutzungsdauer entstehen können. Diese Versicherung sollte SASRIA, böswillige und zufällige Schäden umfassen;
  • sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten mit allen Einrichtungsgegenständen, Einrichtungsgegenständen, Geräten, Ausrüstungen und Annehmlichkeiten vermietet werden, die vom Eigentümer als Teil der Räumlichkeiten dargestellt werden;
  • die Räumlichkeiten müssen in einem guten und sauberen Zustand zur Verfügung gestellt werden und alle Einrichtungen, Geräte, Geräte und Einrichtungen müssen in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand sein.

4.3 Der Eigentümer verpflichtet sich ferner gegenüber und zugunsten des Mieters, dass er den Mieter über den Verwalter über alle Tatsachen und/oder Änderungen der Umstände, die die Nutzung und den Genuss der Räumlichkeiten durch den Mieter beeinträchtigen und/oder beeinträchtigen können. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, alle Umbauten oder Veränderungen an den Räumlichkeiten oder angrenzenden Grundstücken (einschließlich Renovierungen, Sanierungen, Konstruktionen oder Umbauten), die in irgendeiner Art und Weise die ursprünglichen Erwartungen des Mieters stören, unbefriedigend oder widersprüchlich sein können.

5. Pflichten, Rechte und Pflichten des Managers

5.1 Der Manager muss:-

  • Bereitstellung eines Reinigungsdienstes an relevanten Tagen gemäß Marketing;
  • sicherstellen, dass die Bettwäsche an relevanten Tagen gemäß Marketing gewechselt wird;
  • sicherzustellen, dass dem Mieter Mitarbeiter der Gästebetreuung zur Verfügung stehen, um Fragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums persönlich oder telefonisch zu beantworten.

6. Befugnis des Mieters

6.1 Der Mieter sichert hiermit dem Eigentümer und dem Verwalter zu, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, den Reservierungsvertrag abzuschließen und die Bewohner an die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen zu binden.

6.2 Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die Verpflichtungen der Bewohner aus diesem Vertrag.

7. Haftungsausschluss des Managers

Um jeden Zweifel auszuschließen, wird festgehalten, dass der Manager als Manager für den Eigentümer handelt, und dementsprechend wird vereinbart, dass weder der Eigentümer noch der Mieter Ansprüche gegen den Manager/Agenten aus oder gemäß , die Bestimmungen dieser Vereinbarung.

8. Gerichtsstand

8.1 Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Südafrika ausgelegt und geregelt. Die Parteien stimmen hiermit der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit des High Court of South Africa, Cape of Good Hope Provincial Division, zu.

8.2 Unbeschadet der Bestimmungen von 8.1 oben wird der Mieter hiermit im Sinne von § 45 Magistrates Court Act 32 von 1944 (in der geänderten Fassung) stimmt der Gerichtsbarkeit des Magistrates Court in Bezug auf alle Klagen oder Verfahren zu, die gegen ihn/sie in Bezug auf oder aus dieser Vereinbarung eingeleitet werden können.

9. Entschädigung

9.1 Der Mieter stellt hiermit den Eigentümer und den Verwalter/Agenten in Bezug auf jegliche Ansprüche für Verluste, Schäden, Ansprüche, Diebstahl, Unfall oder Verletzung des Eigentums und/oder der Person des Mieters oder einer anderen Person, die die Räumlichkeiten bewohnt, frei gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, oder seine/ihre Verwandten oder Dritte, die sich aus der Nutzung der Räumlichkeiten ergeben oder während der Zeit, in der der Mieter/die Bewohner die Räumlichkeiten bewohnen, auftreten. Der Mieter hat keine Ansprüche jeglicher Art gegen den Verwalter oder den Eigentümer für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die der Mieter direkt oder indirekt erleiden könnte (selbst wenn dieser Verlust, Schaden oder Verletzung durch Fahrlässigkeit des Verwalters oder des Mieters verursacht wurde) aufgrund von versteckten oder offensichtlichen Mängeln in den Räumlichkeiten oder Feuer in den Räumlichkeiten oder Diebstahl aus den Räumlichkeiten oder weil die Räumlichkeiten oder Teile davon in einem mangelhaften Zustand oder in einem baufälligen Zustand sind oder insbesondere Reparaturen, die vom Verwalter oder dem Eigentümer nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurden oder die auf einen Defekt in der Wasser-, Gas- oder Stromversorgung der Räumlichkeiten zurückzuführen sind oder auf eine schwerwiegende oder andere Ursache zurückzuführen sind, die ganz oder teilweise außerhalb der Kontrolle des Verwalters liegt oder der Kontrolle des Eigentümers oder aus anderen Gründen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Verwalter oder dem Eigentümer einen Betrag zu zahlen, der allen Ansprüchen entspricht, die gegen den Verwalter oder die Eigentümer von irgendjemandem für Verluste, Schäden oder Verletzungen in oder auf dem Gelände infolge einer Handlung oder Unterlassung des Mieters oder alle Personen unter der Kontrolle des Mieters. Der Mieter stellt den Verwalter und den Eigentümer von allen Bauarbeiten frei, die in der Umgebung, aber nicht auf dem „Gebäude“ stattfinden.

9.2 Der Mieter übernimmt hiermit die Haftung für alle Minderjährigen und alle Besucher des Objekts.

Letztes Update: 10. Juni 2021

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